Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der yim GmbH & Co. KG, nachfolgend Auftragnehmerin genannt, gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die Erbringung von Dienstleistungen und die Erstellung von Gewerken im Bereich der Informationstechnologie, der Konzepterstellung, der Softwareerstellung und Beratung. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schriftform die Rede ist, steht dem eine elektronische Form i.S.d. § 126a BGB oder die Textform i.S.d. § 126b BGB gleich.
Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Kundenauftrags durch die Auftragnehmerin zustande.
Liefertermine sowie Termine zum Erbringen von Leistungen gelten nur dann als verbindlich, sofern sie in den entsprechenden Verträgen als verbindlich gekennzeichnet sind. Im Übrigen sind Terminangaben unverbindlich. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn sich die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, der nicht rechtzeitigen Erbringung erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder durch sonstige, von Seiten der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Hindernisse verzögert.
Die Höhe der Vergütung sowie die Art der Vergütung (Festpreis oder Vergütung nach Aufwand) werden im Projektvertrag vereinbart. Ist keine Vergütung vereinbart, so werden sämtliche Leistungen nach Aufwand auf Basis der geltenden Stundenhonorarsätze der Auftragnehmerin abgerechnet. Für Arbeiten in der Nacht, am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Auftragnehmerin werden gesonderte Zuschläge berechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend vom Auftraggeber zu vergüten. Anfahrtskosten, Hotelkosten und andere Spesen werden gegen Beleg dem Kunden berechnet, soweit im Projektvertrag nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, betragen die Pkw-Fahrtkosten 0,80 € pro gefahrenem Kilometer. Kosten für Verpackung, Versand, Transport oder Transportversicherung werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
Auftragnehmerin wie Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, über alle in Zusammenhang mit einem Auftragsverhältnis erworbenen Kenntnisse über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse strengstes Stillschweigen zu bewahren, sie nicht an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – weiterzugeben oder zu verwerten. Die Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, darf er nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks nutzen. Diese Verpflichtungen gelten auch über das Ende der Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehung hinaus.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin bestehenden Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten SMAWORX-Pakete und Individualleistungen gemäß des Vertrages.
Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, jederzeit sämtliche oder einzelne Services, Module, Pakete und deren Zusammensetzung vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder nach rechtzeitiger Vorankündigung einzustellen. Sie trägt dafür Sorge, etwaige Unterbrechungen und Änderungen soweit möglich voranzukündigen und auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die Abrechnung der Leistungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich zum ersten Tag des aktuellen Leistungszeitraums. Hat der Kunde eine verbrauchsabhängige Leistung gebucht, erfolgt die Abrechnung zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresbeträge bei Kündigung vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums erfolgt nicht. Die Auftragnehmerin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den Zugang zur SMAWORX-Plattform für den Kunden zeitweise einzuschränken, bis die entsprechende Zahlung durch den Kunden geleistet wurde.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für jeden Inhalt (z. B. Texte, Multimediadateien etc.), den er im Rahmen der Services von SMAWORX eingibt, hochlädt, überträgt, per E-Mail versendet oder auf sonstige Weise weiterleitet. Die Auftragnehmerin kontrolliert Inhalte, die über die Services vom Kunden eingegeben, hochgeladen oder verlinkt werden, grundsätzlich nicht und kann deshalb keine Gewähr und keine Haftung für diesen Inhalt des Kunden übernehmen.
Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das einfache und nicht-ausschließliche Recht ein, die Dienstleistungen bestimmungsgemäß nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.
Der Kunde ist berechtigt, auf die SMAWORX-Plattform zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
Der Kunde darf die SMAWORX-Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der Software zu überlassen.
Die Überlassung des Nutzeraccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte ist unzulässig. Davon ist auch die gemeinsame Nutzung eines Accounts (Account-Sharing) sowie die Nutzung einer eigenmächtig abgeänderten oder veränderten Form des Dienstes erfasst.
Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Diensteanbieter zur außerordentlichen Kündigung.