der yim GmbH & Co. KG (yim)
(Stand 04.12.2024)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der yim GmbH & Co. KG, nachfolgend Auftragnehmerin genannt, gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die Erbringung von Dienstleistungen und die Erstellung von Gewerken im Bereich der Informationstechnologie, der Konzepterstellung, der Software Erstellung und Beratung. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schriftform die Rede ist, steht dem eine di elektronische Form i.S. des § 126 a BGB oder die Textform i.S. des § 126 b BGB gleich.
Liefertermine sowie Termine zum Erbringen von Leistungen gelten nur dann als verbindlich, sofern sie in den entsprechenden Verträgen als verbindlich gekennzeichnet sind. Im Übrigen sind Terminangaben unverbindlich. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn sich die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, der nicht rechtzeitigen Erbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder durch sonstige, von Seiten der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Hindernisse verzögert.
Die Höhe der Vergütung sowie die Art der Vergütung (Festpreis oder Vergütung nach Aufwand) werden in Projektvertrag vereinbart. Ist keine Vergütung vereinbart, so werden sämtliche Leistungen nach Aufwand auf Basis der geltenden Stundenhonorarsätze der Auftragnehmerin abgerechnet. Für Arbeiten in der Nacht, am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen am Sitz der Auftragnehmerin werden gesonderte Zuschläge berechnet. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend vom Auftraggeber zu vergüten. Anfahrtskosten, Hotelkosten und andere Spesen werden gegen Beleg dem Kunden berechnet, soweit in Projektvertrag nichts anderes bestimmt ist. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, betragen die Pkw-Fahrtkosten 0,80 € / pro gefahrenem Kilometer. Kosten für Verpackung, Versand, Transport oder Transportversicherung werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültiger Umsatzsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
(1) Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bei dauerhaften Leistungsbeziehungen oder bei Verträgen, deren Ausführung sich über mehr als einen Monat hinweg erstreckt, zum Ende eines Kalendermonats zu erstellen.
(2) Gelieferte Warebleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der yim GmbH & Co. KG.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen und vereinbarten Mitwirkungsleistungen von ihm rechtzeitig und für die Auftragnehmerin kostenlos erbracht werden. Insbesondere stellt der Auftraggeber, soweit erforderlich, Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie erforderliche Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zur Verfügung und wirkt an Spezifikationen, Tests und Abnahmen mit. Er gewährt der Auftragnehmerin unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software. Wenn entgegen der Vereinbarungen kein technisch leichter Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen möglich oder gestattet wird, trägt der Auftraggeber sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gründlich jede Leistung der Auftragnehmerin auf seine Kosten auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch und insbesondere für Leistungen, die der Auftraggeber im Rahmen von Gewährleistung erhält.
(3) Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Auftraggeberin schriftlich auftretende Mängel anzuzeigen. Bei der Mängelbeseitigung wird der Auftraggeber in angemessener Weise Hilfe zur Reproduktion des Fehlers leisten, einschließlich der Bereitstellung von Ausdrucken und gegebenenfalls weiteren Computerläufen zur Darstellung der Bedingungen zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers unter Gewährung von Zugang zu Dateien, Listen und Kontrollberichten etc..
(4) Der Auftraggeber tritt die Verantwortung, dass sich die Unterlagen und Daten, die der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden, weiterhin zumindest in Kopie in seinen Händen befinden. Die Haftung seitens der Auftragnehmerin bei Verlust und/oder Beschädigung ist ausgeschlossen. Der Kunde erstellt vor Beginn der Arbeiten selbständig eine Sicherung aller Daten und Programme auf externe Datenträger. Die Auftragnehmerin übernimmt die Datensicherung nur im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Haftung seitens der Auftragnehmerin bei Datenverlust bei fehlender Datensicherung, die vom Auftraggeber durchzuführen ist, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber benennt schriftlich einen verantwortlichen Ansprechpartner für alle Belange des jeweiligen Vertrags, und er hat auch diesbezügliche Änderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ausschließlich die von diesem benannten Ansprechpartner abgegebenen Erklärungen sind verbindlich für die Erfüllung der Vertragsbeziehung.
(1) Soweit erbrachte Leistungen mangelhaft sind, hat die Auftragnehmerin auf eigene Kosten und nach eigener Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
(2) Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich angezeigt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Entgegennahme der Leistung.
(1) Die Auftragnehmerin haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste).
(2) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die Auftragnehmerin nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten der Auftraggeberin nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3) Die Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden ist betragsmäßig begrenzt auf die vertragsgemäße Vergütung der letzten zwölf Monate.
(4) Die in Abs. (1) bis (3) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Auftragnehmerin wie Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, über alle in Zusammenhang mit einem Auftragsverhältnis erworbenen Kenntnis über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse strengstes Stillschweigen zu bewahren, sie nicht an Dritte – entgeltlich oder unentgeltlich – weiterzugeben oder zu verwerten. Die Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, darf er nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszeckes nutzen. Diese Verpflichtungen gelten auch über das Ende der Vertrags-, bzw. Geschäftsbeziehung hinaus.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin bestehenden Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
(1) Sollten einzelne Bedingungen des Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit Auftraggeber Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist als Gerichtsstand Groß-Gerau vereinbart.
Die yim GmbH & Co. KG verfolgt die Vision „Everything is Service & Service is Everything” und bietet seit über 20 Jahren maßgeschneiderte IT-Dienstleistungen.
Wir unterstützen Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch unsere Expertise in Digitalisierung, Service Management, Integration und Prozessautomatisierung. Unsere Services umfassen die Identifikation, Dokumentation, Entwicklung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, um Effizienz zu maximieren und IT-Prozesse zu optimieren.
Mit einem klaren Fokus auf die Schaffung von Mehrwert helfen wir unseren Kunden, Risiken zu minimieren, Kosten zu senken und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
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